Ombudsperson


Die Ombudsperson ist Vertrauensperson für die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen am FBN. Sie unterstützt bei der Schlichtung oder Bereinigung von Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit guter wissenschaftlicher Praxis.

Deutsche Forschungsgemeinschaft, Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Leitlinie 6 - Ombudspersonen

Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen sehen mindestens eine unabhängige Ombudsperson vor, an die sich ihre Mitglieder und Angehörigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können. Sie tragen hinreichend dafür Sorge, dass die Ombudspersonen an der Einrichtung bekannt sind. Für jede Ombudsperson ist eine Vertretung für den Fall der Besorgnis der Befangenheit oder der Verhinderung vorzusehen.

Umsetzung der Leitlinie 6 am FBN

Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden des FBN wählen eine Ombudsperson und eine stellvertretende Ombudsperson. Diese sind Ansprechpersonen bei wissenschaftlichen Unstimmigkeiten, Verdachtsmomenten und Streitfragen im Zusammenhang mit guter wissenschaftlicher Praxis. Ombudspersonen nehmen Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die Untersuchungskommission des FBN weiter.

Die Vertrauenspersonen werden aus dem Kreis der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des FBN gewählt, es kann auch ein Wissenschaftler/eine Wissenschaftlerin, die nicht dem Institut angehört, jedoch mit diesem wohl vertraut ist, gewählt werden. Ombudspersonen dürfen nicht der Institutsleitung angehören.

Vorschlagsberechtigt sind alle wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des FBN. Die Wahlzeit beträgt 4 Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Ombudspersonen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, unabhängig und frei von Weisungen aus.