Schwerbehindertenvertretung


Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 94-97 SGB IX). Zu ihren Aufgaben gehört die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Institut zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs. 1 SGB IX).

Dabei hat sie u.a.

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
  • Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen;
  • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken;
  • bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitzuwirken;
  • Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung zu unterstützen (§ 95 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).

Karsten Schlettwein Schwerbehindertenvertrauensmann
+49 38208 68-902