Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 94-97 SGB IX). Zu ihren Aufgaben gehört die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Institut zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs. 1 SGB IX).
Dabei hat sie u.a.
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
- Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen;
- Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken;
- bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitzuwirken;
- Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung zu unterstützen (§ 95 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).