Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten in unserem Institut. Die Rechtsgrundlage für die Existenz und die Rechte ergeben sich aus dem Personalvertretungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PersVG MV) und geltenden Bundesgesetzen.
Der Personalrat hat insbesondere folgende allgemeine Aufgaben (§ 61 PersVG):
- Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen, zu beantragen,
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
- die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern.