Tierschutzbeauftragte und Institutstierarzt.
Die Forschungsarbeiten am FBN haben zum Ziel, durch Kenntnisse biologischer Funktionen sowie physiologischer und ethologischer Bedürfnisse und Fähigkeiten der Tiere Lösungen für eine nachhaltige und tiergerechte Nutztierhaltung abzuleiten. Im Rahmen dieser Forschung sind Tierversuche eine Möglichkeit, zuverlässige Ergebnisse und Kenntnisse zu gewinnen und Wirkungen direkt bei der Zieltierart zu überprüfen.
Die notwendigen Tierversuche am FBN werden grundsätzlich nach dem 3R Prinzip (Replace-Reduce-Refine) geplant, begutachtet und durchgeführt. In Abstimmung mit den Tierschutzbeauftragten werden bereits in der Planung tierfreie Alternativmethoden gesucht, die einen Tierversuch ersetzen könnten. Ist eine solche Methode nicht verfügbar, wird in enger Zusammenarbeit mit unserer institutsinternen Servicegruppe Statistische Beratung ein Versuchsdesign entwickelt, das mit der geringstmöglichen Tierzahl verlässliche Ergebnisse ermöglicht.
Zur Umsetzung des Refinements werden alle geplanten Eingriffe sowie die Haltungsbedingungen fortlaufend dahingehend überprüft, dass mögliche Schmerzen, Schäden oder Leiden der Tiere auf das absolut unerlässliche Maß minimiert werden. Dabei können wir auf die große Expertise der Mitarbeitenden des Fokusthemas Nutztierhaltung individualisieren zurückgreifen.
Eine ständige Überprüfung dieser 3R-Regelungen erfolgt in den regelmäßigen Treffen des Tierschutzausschusses. Hauptaufgaben dieses Ausschusses ist die ständige Überwachung des Wohlergehens der Tiere, die Unterstützung der Tierschutzbeauftragten in ihrer Funktion, die Entwicklung von Prozessen und Arbeitsabläufen, die das Wohlergehen der Tiere verbessern und vieles mehr.
Zusätzlich übernehmen die Tierschutzbeauftragten auch die administrativen Aufgaben im Rahmen der Tierversuche und der Versuchstierhaltung. Das umfasst die Begutachtung der Tierversuchsanträge, deren Einreichung bei der Behörde (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV), inklusive der dazu notwendigen Kommunikation, genauso wie die Unterstützung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts (Landkreis Rostock).
Zur Durchführung der notwendigen Untersuchungen mit unseren Rindern, Schweinen, Hühnern, Ziegen, Mäusen und Fischen stehen den Mitarbeitenden moderne Tierexperimentelle Anlagen zur Verfügung. Diese sind unter anderem mit einem Bioakustikraum für Schweine, einer Verhaltensarena für Rinder und Schweine und Respirationskammern ausgestattet.
Die Tierhaltung in einer Forschungseinrichtung stellt eine besondere Herausforderung dar. Hierfür besitzen alle Tierhaltungen des FBN die entsprechende Erlaubnis nach §11 TSchG. Wer mit Tieren, insbesondere im Rahmen von Tierversuchen, arbeitet, muss eine besondere Sachkunde im Umgang mit diesen Tieren nachweisen können. Das ist nicht nur auf Grund der gesetzlichen Vorgaben, sondern grundsätzlich selbstverständlich für die Mitarbeitenden des FBN. Deshalb führen wir gemeinsam mit Partnern (Landestierärztekammer MV, Berliner Kompaktkurse, u.a.) regelmäßige Fortbildungen auf dem Gebiet der Versuchstierkunde durch. Solche Fortbildungen finden als Halbtagesveranstaltungen statt oder als Wochenkurs in Form eines Versuchstierkunde-Aufbaukurses für Personen, die Tierversuche planen und leiten wollen.
Der Tierschutzbeauftragte des FBN Dr. Olaf Bellmann besitzt die besondere Qualifikation als Fachtierarzt für Versuchstierkunde und eine entsprechende Weiterbildungsermächtigung für diese Qualifikation, womit das FBN als Weiterbildungsstätte für Versuchstierkunde anerkannt ist. Neben der Funktion des Tierschutzbeauftragten trägt Dr. Olaf Bellmann als Institutstierarzt die Gesamtverantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen aller am Institut gehaltenen Tiere. Das beinhaltet die regelmäßige Evaluierung der Haltungsbedingungen, das Erstellen, Umsetzen und Kontrollieren von Tiergesundheits- und Hygieneplänen sowie regelmäßige Schulungen aller Mitarbeitenden. Er wird dabei unterstützt von den beiden Tierärzten Dr. Andreas Vernunft und Volker Röttgen.