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Willkommen auf den Seiten des Tierschutzbeauftragten des FBN
Seit 2002 steht der Tierschutz im Grundgesetz: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …." (Bundesgetzblatt I Nr. 53 vom 31.07.2002)
„... aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (§ 1 TierSchG, Grundsatz).
Dies gilt insbesondere auch für die Haltung und Behandlung von Versuchstieren.
Einrichtungen, an denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, sind deshalb verpflichtet, einen Tierschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser muss:
Ich als Tierschutzbeauftragter des FBN und Herr Dr. Bellmann als mein Stellvertreter haben die Aufgabe, für unser Forschungsinstitut auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten. Sie als Experimentatoren müssen uns dazu natürlich termingerecht über Art, Ort, Durchführung und Mitarbeiter Ihrer geplanten Tierversuchsvorhaben informieren
Wir beraten Sie gern in allen Fragen zur Haltung und Pflege von Versuchstieren und vor allem bei der Erstellung von Tierversuchsanträgen und Anzeigen von Tierversuchen. Bitte beachten Sie, dass Ihr erster Ansprechpartner in allen Belangen des Tierschutzes immer der Tierschutzverantwortliche Ihres Bereiches sein sollte.
Weitere Informationen zu speziellen Richtlinien zum Tierschutz am FBN und zu Fragen der Antragstellung von Tierversuchsanträgen, sind für Mitarbeiter des FBN im Intranet einsehbar.
Achten wir alle gemeinsam darauf, dass wir immer verantwortungsvoll mit den uns anvertrauten Tieren umgehen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Jan Langbein Dr. Olaf Bellmann